Das gemeinsame Leben und Lernen an der Janusz-Korczak-Schule ist geprägt von den folgenden
drei Grundrechten:
- Jede Schülerin/Jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
- Jede Lehrerin/Jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
- Jeder hat die Rechte der anderen zu respektieren.
Unsere Schulregeln
1. Ich zeige jedem in der Schule meinen Respekt.
- Wenn ich mich respektlos verhalte, werde ich aus der Klassengemeinschaft ausgeschlossen, um mein Verhalten zu überdenken.
- Bei fehlender Einsicht:
- habe ich am nächsten Tag Pausenverbot (Stufe 1 – 6).
- verlasse ich für diesen Tag das Schulgelände (Stufe 7 – 10).
- Ich gehe sorgfältig mit dem Schuleigentum und den Sachen anderer um.
- Wenn ich etwas beschädige oder zerstöre, muss ich den entstandenen Schaden beheben bzw. meine Eltern müssen für den entstandenen Schaden aufkommen.
- Ich bleibe während des Schultages auf dem Schulgelände.
- Wenn ich das Schulgelände verlasse,
- habe ich in der nächsten Pause Pausenverbot (Stufe 1 – 6).
- muss ich das Schulgelände für den gesamten Schultag verlassen (Stufe 7 – 10).
- Ich bin pünktlich im Unterricht und verlasse den Unterricht dann, wenn der Lehrer ihn beendet.
- Wenn ich zu spät komme,
- arbeite ich versäumte Zeiten in der Pause nach (Stufe 1 – 6).
- warte ich vor dem Klassenraum bis zum nächsten Klingeln (Stufe 7 – 10).
- Wenn ich den Unterricht vorzeitig verlasse,
- greifen jeweils für (Stufe1-6) / (Stufe7-10) die Konsequenzen von Regel 1.
- Ich bin verantwortlich für komplette Schulmaterialien.
- Gelingt es mir nicht, meine Schulmaterialien regelmäßig vorliegen zu haben, werde ich mit meinen Eltern dafür sorgen, dass eine Zweitausstattung in der Klasse liegt.
- Ich nutze die Zeit vor dem Unterricht und in den Pausen für den Toilettengang.
- Wenn ich den Toilettengang unsachgemäß nutze und die Räumlichkeiten verschmutze, bin ich für die Reinigung verantwortlich.
- Ich gebe vor dem Unterricht alle elektronischen Geräte (Handy, Tablet, MP3 Player…) ab und erhalte sie nach Schulschluss zurück.
- Bei Nichtabgabe und Nutzung eines solchen Gerätes trotz Aufforderung:
- muss ich das Gerät unmittelbar bei der Schulleitung abgeben und meine Eltern/ Erziehungsberechtigten werden informiert. Das Gerät kann nur von Ihnen abgeholt werden (Stufe 1 – 6).
- muss ich das Schulgelände verlassen. Meine Eltern /Erziehungsberechtigten werden informiert und ich muss mit Elternteil /Erziehungsberechtigten am folgenden Tag morgens in der Schule erscheinen und das Handy abgeben. Erscheinen meine Eltern/Erziehungsberechtigten nicht gemeinsam mit mir, werde ich mit Arbeitsmaterial für den Tag wieder aus der Schule entlassen und muss das Schulgelände verlassen. (Stufe 7 – 10).
- Ich kenne den § 10 des Jugendschutzgesetzes und rauche nicht in der Öffentlichkeit
- Bei Nichtbeachtung des Gesetzes erfolgt eine Meldung an das Ordnungsamt.